Rechtsanwälte Walter & Wilke

Kompetente Rechtsberatung in Plau am See

Die Rechtsanwaltskanzlei Walter & Wilke gibt es seit 2003 in Plau am See. Rechtsanwalt Sven Walter und Rechtsanwalt Gunnar Wilke sind Volljuristen und praktizieren in der Kanzlei in unterschiedlichen Rechtsgebieten.
 
Eine juristische Fachberatung kann in der heutigen Zeit unabdingbar sein, sei es in privaten oder beruflichen Belangen des Lebens. Die Fallbeispiele können sehr mannigfaltig sein. Deshalb bekommen Sie in unserer Kanzlei Rat zu all Ihren rechtlichen Fragen.

Wir arbeiten hauptsächlich lokal, d.h. unsere Mandanten kommen überwiegend aus dem Raum um Plau am See. In den vergangenen Jahren wurden wir darüber hinaus durchaus von Mandanten aus dem erweiterten mecklenburger Raum, sowie von Mandanten aus Berlin, Lübeck, Hamburg, Schwerin oder Rostock in Anspruch genommen.

 
BÜROZEITEN
Mo. - Fr. von 9.00 - 17.00 Uhr
oder vereinbaren Sie direkt einen Termin

 

Gunnar Wilke

Gunnar Wilke
vertritt Sie auf den Gebieten

Mietrecht
Familienrecht
Sozialrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht

Sven Walter

Sven Walter
vertritt Sie auf den Gebieten

Öffentliches & privates Baurecht
Grundstücksrecht
Unternehmensrecht
Arbeitsrecht

038735 49 638

Bei der Vielzahl an Rechtsgebieten haben wir uns auf einige spezialisiert. Unter anderem berät und vertritt Sie unsere Kanzlei kompetent und zuverlässig in den Bereichen: Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrechtund Grundstücksrecht. Wir zielen mit unserer Beratung auf die Entwicklung und Durchsetzung individueller Lösungen ab.

Unsere Mandanten sind neben Privatpersonen auch klein- und mittelständische Unternehmen.

§ Mietrecht

Das Themengebiet Mietrecht ist sehr komplex und umfasst sehr häufig Bereiche wie Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Mieterhöhungen. Welche Pflichten Sie als Mieter tatsächlich haben und welche Rechte in Anspruch genommen und wie durchgesetzt werden können, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch. Den bei den unzähligen Vorschriften, Paragrafen und neuen Gerichtsurteilen jedes Jahr ist es für Sie als Laien, schwierig den Überblick zu behalten.

§ Familienrecht

Das Familienrecht, als Teil des Zivilrechts, wird größtenteils über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Mit den Schwerpunkten Eheschließung, Scheidung und Unterhalt beinhaltet es folglich die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie. Weiterhin kann es um Vormundschafts-, Sorgerechts-, Vaterschafts- oder Unterhaltsregelungen gehen. In dieses Teilgebiet fallen auch Vorschriften über das Verlöbnis und den Status eheähnlicher Gemeinschaften.

§ Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft. Es gibt 12 Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) mit ca. 2.700 Paragraphen. Hier werden die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat geregelt, damit er ein menschenwürdiges Dasein führen kann. Das Sozialrecht kann nicht 100%ig von den anderen Teilgebieten abgegrenzt werden, da es eine Querschnittsmaterie darstellt, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint.

§ Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind. Es dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Vom Strafrecht zu trennen sind das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Disziplinarstrafen.

§ Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Dieses Rechtsgebiet setzt sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen und weist daher eine hohe Komplexität auf. Der Straßenverkehr birgt viele Gefahren. Wir vertreten Sie bei Unfallregulierungen, Bußgeldsachen, Fahrerlaubnisrecht und Strafverfahren.

§ Baurecht

Unterteilt wird dieses Rechtsgebiet in öffentliches und privates Baurecht. Das private Baurecht regelt das Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das öffentliche Baurecht regelt Angelegenheiten des Bauplanungsrechts (Bebaubarkeit von Grundstücken) und Bauordnungsrechts (nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben).

§ Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht beinhaltet die Rechte an einem einzelnen Grundstück. Dies sind neben dem Eigentum auch bestimmte beschränkte dingliche Rechte (z.B. Grundpfandrecht, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch), die entweder einer Person (Personalrecht) oder dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks (Realrecht) zustehen. Die Übertragung oder Aufhebung des Eigentums an einem Grundstück oder die Belastung eines Grundstücks bedürfen der Eintragung in das Grundbuch.

§ Unternehmensrecht

Egal ob klein- oder mittelständisches Unternehmen oder Global Player: das Unternehmensrecht ist für eine Vielzahl von Wirtschaftsakteure wichtig. Schwerpunkte dieses Gebiets sind häufig Gesellschafts- und das Kapitalmarktrecht in Verbindung mit anderen Rechtsgebieten. Beispielsweise kann es auch das Steuerrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht oder Bilanzrecht betreffen. Allgemein geht es um wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, die einer individuellen Betrachtung benötigen.

§ Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

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